Um den BOS das Thema Bürgernotfunk nahezubringen, möchten wir das Thema Zweckgebundene Sachspende auf den Tisch legen. Hierbei handelt es sich um eine Spende von Geräten mit einem gewissen Wert (steuerlich absetzbar), welche von einem Bürger, einem Verein oder einem Unternehmen an eine gemeinnützige Organisation übergeben wird. Der Zweck wird hier ganz klar vom Spender bestimmt. Die gespendeten Sach-Gegenstände dürfen dann für keinen anderen Zweck eingesetzt werden

Eine reine zweckgebundene Geldspende ist natürlich ebenso möglich. Denn hier kann im Zweck bebenso angegeben werden, dass dieses

Geld z.B. zur Anschaffung von PMR446-Funkgeräten zum Zwecke des Bürgernotfunks verwendet werden MUSS. Der Vorteil einer Sachspende ist jedoch, dass beispielsweise die Funkgeräte vorprgammiert übergeben werden und man so auch sicherstellen kann, dass die Ausrüstung der Leuchttürme im eigenen Bereich auch geeignet ist für den Einsatzzweck.

Die Kommune, welche solch eine Spende für ihre Feuerwehr empfängt, muss dem Spender bestimmten Zeck nachkommen - ob sie will oder nicht - und vor allem die Verwendung nachweisen.

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